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   BVerwG, 06.11.1973 - II C 8.73   

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BVerwG, 06.11.1973 - II C 8.73 (https://dejure.org/1973,1554)
BVerwG, Entscheidung vom 06.11.1973 - II C 8.73 (https://dejure.org/1973,1554)
BVerwG, Entscheidung vom 06. November 1973 - II C 8.73 (https://dejure.org/1973,1554)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schutzwürdigkeit des Vertrauens in die Rechtsbeständigkeit einer Vorabentscheidung - Ruhegehaltfähigkeit von Vordienstzeiten - Widerruf eines anfänglich rechtmäßigen begünstigenden Verwaltungsaktes im Fall einer nachträglichen Änderung der tatsächlichen Verhältnisse - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 13.04.1972 - II C 2.71

    Anrechnung von Vordienstzeiten eines Beamten als ruhegehaltfähige Dienstzeit -

    Auszug aus BVerwG, 06.11.1973 - II C 8.73
    Auch ohne Aufnahme dieses Vorbehaltes in den Bescheid vom 22. September 1965 blieb dem Beklagten vorbehalten, im Falle der nachträglichen Bewilligung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung den Bescheid zu überprüfen und ihn, soweit er infolge der - als Eintritt einer neuen Tatsache anzusehenden (vgl. BVerwGE 40, 65 [68]) - Rentenzahlung rechtlich mangelhaft wurde, unter Beachtung der Rechtsgrundsätze über die Gewährung von Vertauensschutz aufzuheben.

    Der Senat hat schon in den Gründen seines Urteils vom 13. April 1972 (BVerwGE 40, 65 ff.) ausgeführt: § 165 Abs. 2 Satz 2 zweiter Halbsatz LBG stelle klar, daß die durch eine Vorabentscheidung Betroffenen für den Fall einer Rechtsänderung nach Erlaß der Entscheidung nicht, und zwar ausnahmslos nicht, den Schutz ihres Vertrauens in die Bestandskraft der Vorabentscheidung erwarten dürfen.

  • BVerwG, 29.05.1958 - II C 211.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.11.1973 - II C 8.73
    Die beiden mit dem öffentlichen Dienstrecht befaßten Revisionssenate des Bundesverwaltungsgerichts vertreten in ständiger Rechtsprechung zur Gewährung von Vertrauensschutz gegenüber der Aufhebung oder Änderung eines mangelhaften (mangelhaft gewordenen) begünstigenden Verwaltungsaktes mit Wirkung für die Zukunft die Auffassung, daß dem öffentlichen Interesse an der Aufhebung des mangelhaften Verwaltungsaktes "in der Regel" gegenüber dem schutzwürdigen Interesse des Begünstigten an der Aufrechterhaltung des mangelhaften Verwaltungsaktes das Übergewicht beizumessen sei, wenn der Verwaltungsakt, wie es auch hier der Fall ist, den dauernden regelmäßigen Bezug von Leistungen aus öffentlichen Mitteln zum Gegenstand oder zur Folge hat (z.B. Urteil vom 29. Mai 1958 - BVerwG II C 211.57 - [Buchholz 234 § 2 G 131 Nr. 1]; zuletzt Beschluß vom 18. Dezember 1972 - BVerwG II B 24.72 - [Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 52] mit weiteren Hinweisen).

    Die Interessenabwägung hat ebenso wie die allgemeinen Grundsätze über die Gewährung von Vertrauensschutz, auf denen sie beruht, ihre rechtliche Grundlage in dem auch das öffentliche Recht beherrschenden Grundsatz von Treu und Glauben (ebenso das schon oben näher bezeichnete Urteil BVerwG II C 211.57), nicht also im Schadensersatzrecht.

  • BVerwG, 18.12.1972 - II B 24.72

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

    Auszug aus BVerwG, 06.11.1973 - II C 8.73
    Die beiden mit dem öffentlichen Dienstrecht befaßten Revisionssenate des Bundesverwaltungsgerichts vertreten in ständiger Rechtsprechung zur Gewährung von Vertrauensschutz gegenüber der Aufhebung oder Änderung eines mangelhaften (mangelhaft gewordenen) begünstigenden Verwaltungsaktes mit Wirkung für die Zukunft die Auffassung, daß dem öffentlichen Interesse an der Aufhebung des mangelhaften Verwaltungsaktes "in der Regel" gegenüber dem schutzwürdigen Interesse des Begünstigten an der Aufrechterhaltung des mangelhaften Verwaltungsaktes das Übergewicht beizumessen sei, wenn der Verwaltungsakt, wie es auch hier der Fall ist, den dauernden regelmäßigen Bezug von Leistungen aus öffentlichen Mitteln zum Gegenstand oder zur Folge hat (z.B. Urteil vom 29. Mai 1958 - BVerwG II C 211.57 - [Buchholz 234 § 2 G 131 Nr. 1]; zuletzt Beschluß vom 18. Dezember 1972 - BVerwG II B 24.72 - [Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 52] mit weiteren Hinweisen).
  • BVerwG, 28.10.1959 - VI C 88.57
    Auszug aus BVerwG, 06.11.1973 - II C 8.73
    Einen solchen Ausnahmefall hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Fall anerkannt, in dem die von einem mangelhaften begünstigenden Verwaltungsakt Betroffene im Vertrauen auf die Bestandskraft des Verwaltungsaktes eine einschneidende und dauernde - nämlich praktisch unabänderliche - Umstellung ihrer gesamten Lebensverhältnisse vorgenommen hatte (BVerwGE 9, 251 [253]); außerdem kann ein solcher Ausnahmefall auch im ähnlich folgenschweren Unterlassen einer Disposition erblickt werden (Urteil vom 13. Oktober 1964 - BVerwG II C 30.63 -).
  • BVerwG, 13.10.1964 - II C 30.63

    Anrechnung eines freiwilligen Wehrdienstes als nichtberufsmäßiger Wehrdienst -

    Auszug aus BVerwG, 06.11.1973 - II C 8.73
    Einen solchen Ausnahmefall hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Fall anerkannt, in dem die von einem mangelhaften begünstigenden Verwaltungsakt Betroffene im Vertrauen auf die Bestandskraft des Verwaltungsaktes eine einschneidende und dauernde - nämlich praktisch unabänderliche - Umstellung ihrer gesamten Lebensverhältnisse vorgenommen hatte (BVerwGE 9, 251 [253]); außerdem kann ein solcher Ausnahmefall auch im ähnlich folgenschweren Unterlassen einer Disposition erblickt werden (Urteil vom 13. Oktober 1964 - BVerwG II C 30.63 -).
  • BVerwG, 11.02.1982 - 2 C 9.81

    Beamtenrecht - Studienzeit - Widerruf - Ruhegehaltsfähige Dienstzeit

    Die Vorbehalte einer Neufestsetzung der Versorgungsleistungen infolge Anrechnung von Renten und der Rückforderung der sich daraus ergebenden Überzahlung, wie sie hier nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts im Bescheid vom 6. Juli 1964 und in späteren Änderungsmitteilungen enthalten waren, lassen entgegen der Auffassung des Beklagten nicht, jedenfalls nicht mit der erforderlichen Klarheit und Vorhersehbarkeit für den Kläger, erkennen, daß die Behörde sich damit auch eine erneute Prüfung und Ermessensentscheidung hinsichtlich der Berücksichtigung von Vordienstzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeiten, also der Grundlagen für die Berechnung der Versorgungsleistungen, für den Fall der nachträglichen Bewilligung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung sichern wollte (vgl. zu dem in Fällen dieser Art an sich zulässigen sogenannten "Rentenvorbehalt" BVerwGE 40, 65 [69]; Urteile vom 12. Februar 1971 - BVerwG 6 C 126.67 - [Buchholz 232 § 116 BBG Nr. 14] und vom 6. November 1973 - BVerwG 2 C 8.73 - [Buchholz 237.7 § 123 LBG NW Nr. 2]).

    Eine ursprünglich rechtmäßige Berücksichtigung von Kann-Vordienstzeiten darf im Falle einer nachträglichen Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse, die sie nunmehr mangelhaft macht, widerrufen werden, und zwar frühestens von dem Zeitpunkt an, in dem die Mangelhaftigkeit eintritt, und nur, wenn das öffentliche Interesse an der Beseitigung des mangelhaft gewordenen Verwaltungsakts schwerer wiegt als das (schutzwürdige) Vertrauen des Begünstigten in seinen Fortbestand (vgl. Urteil vom 6. November 1973 - BVerwG 2 C 8.73 - [a.a.O.]).

    Dem öffentlichen Interesse an der Aufhebung eines mangelhaft gewordenen Verwaltungsakts, das auch das Interesse an der sparsamen Verwaltung öffentlicher Mittel umfaßt, ist in der Regel gegenüber dem Interesse des Betroffenen an der Aufrechterhaltung des mangelhaften Verwaltungsakts für die Zukunft das Übergewicht beizumessen, wenn der Verwaltungsakt - wie hier - den dauernden regelmäßigen Bezug von Leistungen aus öffentlichen Mitteln zum Gegenstand oder zur Folge hat (vgl. BVerwGE 19, 188 [189]; 40, 65 [68]; Urteil vom 6. November 1973 - BVerwG 2 C 8.73 - [a.a.O.] mit weiteren Nachweisen).

    Allerdings sind die im Bescheid vom 6. Juli 1964 und in den späteren Änderungsmitteilungen enthaltenen Vorbehalte - wie bereits ausgeführt - nicht als "Rentenvorbehalt" auch hinsichtlich der Berücksichtigung der Kann-Vordienstzeit anzusehen, die eine Berufung des Klägers auf Vertrauensschutz von vornherein ausschließen würden (vgl. hierzu BVerwGE 40, 65 [69]; Urteile vom 12. Februar 1971 - BVerwG 6 C 126.67 - [a.a.O.] und vom 6. November 1973 - BVerwG 2 C 8.73 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 19.11.2015 - 2 C 22.14

    Beamter; "Nur-Beamter"; Versorgung; Vordienstzeiten; ruhegehaltfähige Dienstzeit;

    Eine derartige Privilegierung von Beamten mit ausländischen Versorgungsansprüchen durch die Kombination von Nichteinbeziehung in die Ruhensregelung und Berücksichtigung der entsprechenden Vordienstzeiten als ruhegehaltfähig ist aber nicht gerechtfertigt (vgl. bereits BVerwG, Urteile vom 6. Juli 1967 - 2 C 56.64 - BVerwGE 27, 275 , vom 6. November 1973 - 2 C 8.73 - Buchholz 237.7 § 123 LBG NW Nr. 2 S. 12, vom 11. Februar 1982 - 2 C 9.81 - Buchholz 232 § 116a BBG Nr. 8 S. 4 f.; Beschluss vom 24. September 1991 - 2 B 111.91 - Buchholz 239.1 § 11 BeamtVG Nr. 5 S. 3 f.).
  • BVerwG, 11.02.1982 - 2 C 18.81

    Ruhegehaltsfähige Dienstzeit - Berücksichtigung von Ausbildungszeiten -

    Die Vorbehalte einer Neufestsetzung der Versorgungsleistungen infolge der Anrechnung von Renten, des rückwirkenden Widerrufs und der Rückforderung der sich daraus ergebenden Überzahlungen, wie sie hier nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts in den ursprünglichen Bescheiden und auch in späteren Änderungsbescheiden und -mitteilungen enthalten waren, lassen entgegen der Auffassung des Beklagten nicht, jedenfalls nicht mit der erforderlichen Klarheit und Vorhersehbarkeit für den Versorgungsempfänger, erkennen, daß die Behörde sich damit auch eine erneute Prüfung und Ermessensentscheidung hinsichtlich der Berücksichtigung von Kann-Vordienstzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeiten, also der Grundlagen für die Berechnung der Versorgungsbezüge, für den Fall der nachträglichen Bewilligung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung sichern wollte (vgl. zu dem in Fällen dieser Art an sich zulässigen sogenannten "Rentenvorbehalt" BVerwGE 40, 65 [69]; Urteile vom 12. Februar 1971 - BVerwG 6 C 126.67 - [Buchholz 232 § 116 BBG Nr. 14] und vom 6. November 1973 - BVerwG 2 C 8.73 - [Buchholz 237.7 § 123 LBG NW Nr. 2]).

    Eine ursprünglich rechtmäßige Berücksichtigung von Kann-Vordienstzeiten darf im Falle einer nachträglichen Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse, die sie nunmehr mangelhaft macht, widerrufen werden, und zwar frühestens von dem Zeitpunkt an, in dem die Mangelhaftigkeit eintritt, und nur, wenn das öffentliche Interesse an der Beseitigung des mangelhaft gewordenen Verwaltungsakts schwerer wiegt als das (schutzwürdige) Vertrauen des Begünstigten in seinen Fortbestand (vgl. Urteil vom 6. November 1973 - BVerwG 2 C 8.73 - [a.a.O.]).

    Dem Öffentlichen Interesse an der Aufhebung eines mangelhaft gewordenen Verwaltungsakts, das auch das Interesse an der sparsamen Verwaltung öffentlicher Mittel umfaßt, ist in der Regel gegenüber dem Interesse des Betroffenen an der Aufrechterhaltung des mangelhaften Verwaltungsakts für die Zukunft das Übergewicht beizumessen, wenn der Verwaltungsakt - wie hier - den dauernden regelmäßigen Bezug von Leistungen aus öffentlichen Mitteln zum Gegenstand oder zur Folge hat (vgl. BVerwGE 19, 188 [189]; 40, 65 [68]; Urteil vom 6. November 1973 - BVerwG 2 C 8.73 - [a.a.O.] mit weiteren Nachweisen).

    Die in den ursprünglichen Bescheiden und den späteren Änderungsbescheiden und -mitteilungen enthaltenen Vorbehalte sind - wie bereits ausgeführt - nicht als "Rentenvorbehalt" auch hinsichtlich der Berücksichtigung der Kann-Vordienstzeiten anzusehen, die eine Berufung des Versorgungsempfängers auf Vertrauensschutz von vornherein ausschließen würden (vgl. hierzu BVerwGE 40, 65 [69]; Urteile vom 12. Februar 1971 - BVerwG 6 C 126.67 - [a.a.O.] und vom 6. November 1973 - BVerwG 2 C 8.73 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 28.06.1982 - 6 C 92.78

    Anforderungen an die Rücknahme einer rechtswidrig gewordenen Festsetzung der

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 19, 188 [189]; 40, 65 [68];Urteile vom 6. November 1973 - BVerwG 2 C 8.73 - [Buchholz 237.7 § 123 LBG NW Nr. 1 ] undvom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 9.81 - und - BVerwG 2 C 18.81 -) ist dem öffentlichen Interesse an der Aufhebung oder Änderung eines mangelhaften (mangelhaft gewordenen) begünstigenden Verwaltungsaktes mit Wirkung für die Zukunft in der Regel gegenüber dem Interesse des Begünstigten an der Aufrechterhaltung des mangelhaften Verwaltungsaktes das Übergewicht beizumessen, wenn der Verwaltungsakt, wie es auch hier der Fall ist, den dauernden regelmäßigen Bezug von Leistungen aus öffentlichen Mitteln zum Gegenstand oder zur Folge hat.

    Einen solchen Ausnahmefall hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Fall angenommen, in dem der Begünstigte im Vertrauen auf die Bestandskraft eines Verwaltungsaktes eine einschneidende und dauernde - nämlich praktisch unabänderliche - Umstellung seiner Lebensverhältnisse vorgenommen hatte (BVerwGE 9, 251 [BVerwG 28.10.1959 - VI C 88/57] [255]; vgl. auchUrteil vom 6. November 1973 - BVerwG 2 C 8.73 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 16.07.2009 - 2 C 43.08

    Ruhestandsbeamter; Ruhegehaltssatz; andere Versorgungsleistung; Bezug einer

    Denn dieser Rechtsprechung lagen Fälle zugrunde, in denen die Ruhensregelungen des § 55 BeamtVG oder der Vorgängerregelung des § 160a BBG noch nicht anwendbar waren (vgl. Urteile vom 6. November 1973 - BVerwG 2 C 8.73 - Buchholz 237.7 § 123 LBG NW Nr. 2 S. 12 und vom 11. Februar 1982 a.a.O. S. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2008 - 4 B 18.07

    Berücksichtigung von Vordienstzeiten bei der Berechnung der Ruhestandsbezüge

    Der Bescheid vom 14. Juli 2005 ist hierdurch seit Eintritt des Versorgungsfalls am 1. August 2005 an die Stelle der Vorabentscheidung vom 21. Mai 1997 getreten und stellt den alleinigen Streitgegenstand dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. November 1973 - 2 C 8.73 -, Buchholz 237.7 § 123 LBG NW Nr. 2, S. 7).

    Da die Behörde ihre Ermessenspraxis aus sachgerechten Gründen jederzeit für die Zukunft ändern kann, ist die Ermessenspraxis zur Zeit des Eintritts der neuen Tatsache maßgeblich, nicht die Ermessenspraxis zur Zeit der ursprünglichen Entscheidung (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. April 1972 - 2 C 2.71 -, BVerwGE 40, 65, 68; Urteil vom 6. November 1973, a.a.O., S. 9 f.; Urteil vom 11. Februar 1982 - 2 C 9.81 -, Buchholz 232 § 116a BBG Nr. 8, S. 6; Urteil vom 11. Februar 1982 - 2 C 18.81 -, juris Rn. 21; Urteil vom 28. Juni 1982 - 6 C 92.78 -, BVerwGE 66, 65, 68).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2008 - 4 B 17.07

    Berücksichtigung von Vordienstzeiten bei der Berechnung von Ruhestandsbezügen

    Der Bescheid vom 27. Juli 2005 ist hierdurch seit Eintritt des Versorgungsfalls am 1. September 2005 an die Stelle der Vorabentscheidung vom 23. Januar 2002 getreten und stellt den alleinigen Streitgegenstand dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. November 1973 - 2 C 8.73 -, Buchholz 237.7 § 123 LBG NW Nr. 2, S. 7).

    Da die Behörde ihre Ermessenspraxis aus sachgerechten Gründen jederzeit für die Zukunft ändern kann, ist die Ermessenspraxis zur Zeit des Eintritts der neuen Tatsache maßgeblich, nicht die Ermessenspraxis zur Zeit der ursprünglichen Entscheidung (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. April 1972 - 2 C 2.71 -, BVerwGE 40, 65, 68; Urteil vom 6. November 1973, a.a.O., S. 9 f.; Urteil vom 11. Februar 1982 - 2 C 9.81 -, Buchholz 232 § 116a BBG Nr. 8, S. 6; Urteil vom 11. Februar 1982 - 2 C 18.81 -, juris Rn. 21; Urteil vom 28. Juni 1982 - 6 C 92.78 -, BVerwGE 66, 65, 68).

  • BVerwG, 17.07.1975 - 2 B 2.75

    Anforderungen an das Vorliegen eines Revisionszulassungsgrundes im

    Einen solchen Ausnahmefall hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Fall angenommen, in dem der Begünstigte im Vertrauen auf die Bestandskraft eines Verwaltungsaktes eine einschneidende und dauernde - "nämlich praktisch unabänderliche" (ebenso Urteil vom 6. November 1973 - BVerwG II C 8.73 - [Buchholz 237.7 § 123 LBG NW Nr. 2]) - Umstellung seiner Lebensverhältnisse vorgenommen hatte (BVerwGE 9, 251 [255]); außerdem kann ein solcher Ausnahmefall auch in einem ähnlich folgenschweren Unterlassen einer Disposition erblickt werden (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13. Oktober 1964 - BVerwG II C 30.63 -).
  • BVerwG, 25.03.1982 - 2 C 4.81

    Ruhegehaltsfähige Dienstzeit - Studienzeiten - Prüfungszeiten - Rücknahme

    So hat der erkennende Senat für den Fall des nachträglichen Eintritts einer für die Entscheidung erheblichen Tatsache die Zulässigkeit des Widerrufs einer Vorabentscheidung unter Beachtung der Rechtsgrundsätze über die Gewährung von Vertrauensschutz wiederholt ausdrücklich bejaht (vgl. BVerwGE 40, 65 [68]; Urteile vom 6. November 1973 - BVerwG 2 C 8.73 - [Buchholz 237.7 § 123 LBG Nordrhein-Westfalen Nr. 2] und vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 9.81 und 18.81 -).

    In Fällen dieser Art ist dem öffentlichen Interesse an der Aufhebung des mangelhaften Verwaltungsakts in der Regel gegenüber dem schutzwürdigen Interesse des Begünstigten an der Aufrechterhaltung des mangelhaften Verwaltungsakts das Übergewicht beizumessen (vgl. BVerwGE 19, 188 [189]; Urteile vom 18. Dezember 1969 - BVerwG 2 C 28.68 - [DÖD 1970, 113, 114] und vom 6. November 1973 - BVerwG 2 C 8.73 - [a.a.O.]; Beschluß vom 18. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 24.72 - [Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 52]).

  • BVerwG, 16.07.2009 - 2 C 44.08

    Ausnahmslose Ablehnung der Ruhegehaltfähigkeit von Vordienstzeiten des

    Denn dieser Rechtsprechung lagen Fälle zugrunde, in denen die Ruhensregelungen des § 55 BeamtVG oder der Vorgängerregelung des § 160a BBG noch nicht anwendbar waren (vgl. Urteile vom 6. November 1973 BVerwG 2 C 8.73 Buchholz 237.7 § 123 LBG NW Nr. 2 S. 12 und vom 11. Februar 1982 a.a.O. S. 5).
  • OVG Sachsen, 13.12.2016 - 2 A 519/15

    Beamtenversorgungsrecht; Vordienstzeiten; Vergleichsberechnung; Betriebsrente;

  • OVG Sachsen, 12.03.2019 - 2 A 332/17

    Rücknahme; Dienstunfall; Vertrauensschutz

  • BVerwG, 02.11.1987 - 2 B 100.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 28.12.1989 - 2 B 141.89

    Voraussetzungen des Abweichens eines Urteils von einer Entscheidung des

  • VG Berlin, 26.02.2008 - 28 A 282.05

    Vorbehalt der Festsetzung der Versorgungsbezüge und Neufestsetzung

  • BVerwG, 04.09.1985 - 6 C 6.84

    Beginn der Rücknahmefrist bei rechtswidrigen Verwaltungsakten - Gegenstand des

  • BVerwG, 20.02.1985 - 2 B 8.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 09.10.1985 - 6 C 109.84

    Beginn der Rücknahmefrist bei rechtswidrigen Verwaltungsakten - Vertrauen auf den

  • BVerwG, 08.08.1975 - 2 B 3.75

    Nichtzulssungsbeschwerde wegen sich nur im Rahmen der Anwendung auslaufenden

  • BVerwG, 17.07.1979 - 6 B 90.78

    Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes mit Wirkung für

  • BVerwG, 29.11.1984 - 2 B 128.83

    Genaue Bezeichnung der heranzuziehenden Beweismittel in der Beschwerdeschrift als

  • BVerwG, 14.08.1974 - VI C 30.71

    Begriff der Wiederverwendung von Ruhestandsbeamten im zweiten Weltkrieg -

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